Gesangverein Pfaffenberg

Direkt zum Seiteninhalt
Datenschutzerklärung

Der Verein "Gesangverein Pfaffenberg" nimmt den Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder und seiner Partner ernst.
Er hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz
sowohl von ihm als auch von externen Dienstleistern beachtet und eingehalten werden.
Die Beachtung dieser Verpflichtung wird vom Verein regelmäßig kontrolliert.
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten erfolgt zum einen mit Einverständnis des Dateninhabers,
andererseits ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Vereins.
Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur aus zwingenden Gründen und im Interesse des Vereins.
Das betroffene Vereinsmitglied hat jederzeit die Möglichkeit, sich über die Verwendung und den Verbleib seiner geschützten Daten
zu informieren.
Es hat Anspruch auf Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf ihn.
Es hat das Recht, jederzeit eine erteilte Einwilligung zu widerrufen und die Löschung seiner Daten zu verlangen, Art. 17 DS-GVO.
Partner des Vereins und Dritte werden durch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Verantwortlichen
des Vereins in gleicher Weise geschützt.
Es findet kein Verkauf oder keine unentgeltliche Weitergabe von Daten Dritter oder Partner des Vereins statt,
es sei denn, es läge eine entsprechende Einwilligung vor.  
Bei der Einschaltung externer Dienstleister, denen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen,
ist durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages sichergestellt,
dass die Datenschutzbestimmungen in gleicher Weise auch vom beauftragten Unternehmen eingehalten werden.  
Im Fall des Widerrufs oder der Anzeige von falsch erhobenen Daten werden diese sofort gelöscht, Art. 21, 18 DS-GVO.
Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG) wird ausdrücklich hingewiesen.
Für uns zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart.  


________________________________________________________________________________________________________________________________

Datenschutzodnung

 

 
Präambel
Der Gesangverein Pfaffenberg verarbeitet personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten,
gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines  

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern, Gästen und Mitveranstaltern von Vereinsaktionen. Die Daten werden sowohl digitalisiert als Datenbank,
sowie in Datenblättern, Briefen oder z.B. in Form von ausgedruckten Listen, verwaltet und verarbeitet.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt.
In all diesen Fällen ist die EU Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein,
die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein personenbezogene Daten
die zur allgemeinen Mitgliederführung eines Vereins notwendig sind.
Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landes und Bundeschorverbänden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet,
soweit die Mitglieder im Rahmen von Mitgliedsjubiläen Vereinsübergreifend geehrt werden sollen.
Ebenso ist die Weiterreichung an das vom Verein beauftragte Kreditinstitut zur Abwicklung von Beitragserhebungen und Barauslagenzahlungen gegeben.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit  

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten
veröffentlicht und auch an die Presse weitergegeben.
Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden,
erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion und Telefonnummer veröffentlicht.   
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein  

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.
Funktional ist die Aufgabe dem Schriftführer zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
Mitgliederdatenverwaltung: Die Datenverwaltung der Mitglieder erfolgt in einer passwortgeschützten Datenbank und ist lediglich dem Vorstand zugänglich.
Mitglieder – und Jubiläen – Listen mit reduziertem Dateninhalt sind dem Vorstand auch über die Homepage im passwortgeschützen Intrantet-Bereich zugänglich
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen  

Listen von Mitgliedern werden den jeweiligen Funktionären im Verein
(z.B. Vorstandsmitgliedern, Aktive Mitglieder, Beitragseinziehern ) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert.
Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt
(z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste
mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert,
hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.  

§ 6 Kommunikation per E-Mail

Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder der private E-Mail-Accounts verwendet werden,
sind E-Mail-Adressen mit „bbc“ zu versenden.  

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter  

Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten  

Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch Diesen initiiert und durch den Administrator vorgenommen werden.
Der Datenschutzverantwortliche ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.  Siehe $ 4
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Datenschutzverantwortlichen, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung
für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Inkrafttreten  

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Gesangverein Pfaffenberg am
18.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage ab dem 25.05.2018 in Kraft.
Zurück zum Seiteninhalt